Betrogen und besteuert

Donnerstag, den 05. August 2010 um 14:57 Uhr

Betrogen und besteuert

Scheingewinne sind steuerpflichtig

Pecunia non olet - Geld stinkt nicht. Kaiser Vespasian soll diesen Satz gesagt haben, als er die öffentlichen Toiletten in Rom besteuerte. Diese lehrreiche Erkenntnis beflügelt auch heute noch den Fiskus, der Geld für den nimmersatten Staat beschaffen muss. Dabei kommt es nicht auf Anstand und Gerechtigkeit an, sondern auf Paragraphen. Und das kann für betrogene Kapitalanleger durchaus fatale Folgen haben.

Wenig bekannt aber doch gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung ist nämlich die Steuerpflicht für Scheingewinne. Auch wenn diese nie ausgezahlt wurden und sogar das Kapital verloren ist. Es ist sogar strafbar, diese „Gewinne" nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Sehen wir uns den typischen Ablauf eines betrügerischen Schneeballsystems an:

Der „Anleger" investiert Geld in eine lukrativ erscheinende „Kapitalanlage". Dafür erhält er eine traumhafte „Rendite". Entweder ausgezahlt oder gutgeschrieben. Mit einem „Kontoauszug", einer Gewinnabrechnung, oder, oder. Das gefällt ihm und er investiert mehr. Wieder bekommt er Gewinne ausgewiesen, die er reinvestiert. Ist ja klar „ die Sache läuft ja super". Sein „Konto" wächst und wächst. Irgendwann sind aus den investierten 100.000 Euro vielleicht 500.000 Euro geworden. 400.000 Euro Gewinn! Toll! „Jetzt können wir uns das Traumhaus leisten!" Nur - das angeforderte Geld kommt nicht. „Organisatorisches Problem", „Partner nicht zu erreichen", „ungünstiger Zeitpunkt" ... Es gibt viele Ausreden. Irgendwann kommt die Erkenntnis, dass kein Geld mehr kommt. Auch das Kapital ist weg. Pech gehabt! Zu leichtgläubig gewesen. Warnungen von Sol&Haben missachtet.

Geld weg und Schwamm drüber?

Schlimm genug, dass das Geld weg ist. Gut, darüber wird man vielleicht noch zähneknirschend hinwegkommen. Aber jetzt kommt der Hammer: Das Finanzamt will Steuern auf den „Gewinn"! Auch wenn nur Verlust geblieben ist und der Gewinn nie ausgezahlt wurde. Rechnen wir mal:

  • Kapitaleinkünfte vor Steuern 400.000 Euro
    Minus Sparer-Pauschbetrag (Ehepaar) 1.602 Euro
    Zu versteuern 398.398 Euro

  • Abgeltungsteuer 97.407 Euro
    Solidaritätszuschlag 5.375 Euro
    Kirchensteuer (wer an Wunder glaubt ...) 8.766 Euro
    Gesamtsteuerlast 111.548 Euro

Fazit: 100.000 Euro Kapital verloren und noch mehr an Steuern gezahlt!
Das ist kein Scherz, ich kenne Leute, denen es so gegangen ist. Gerade hat der Bundesfinanzhof wieder, in letzter Instanz, gegen geschädigte Anleger entschieden. Die Steuern treibt der Fiskus ein. Gnadenlos. Bis zur Privatinsolvenz!

Wenn Sie die „Gewinne" nicht in Ihrer Steuererklärung angeben, machen Sie sich darüber hinaus noch wegen Steuerhinterziehung strafbar. Das ist nicht lustig! Aber Realität in Deutschland.

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