Geldwäsche und Psychiater
Dienstag, den 20. Juli 2010 um 14:56 Uhr
Geldwäsche und Psychiater
Geistige Gesundheit der Kontrolleure gesichert?
Nicht, dass jemand meine Loyalität anzweifelt! Ich bin dafür, dass Terroristen gejagt und unschädlich gemacht werden. Ich bin auch dafür, dass man kriminelle Geldwäsche bekämpft, um Terroristen das Leben schwer zu machen, oder Drogen- Waffen- Mädchen- und sonstige -händlern den Genuss der Früchte ihrer verwerflichen Arbeit zu verleiden. Ich bin aber dagegen, dass man paranoiden Phantomjägern uneingeschränkte Narrenfreiheit lässt und damit die Arbeit rechtschaffener Leute in grotesker Weise behindert. Beispiel gefällig?Ein Ehepaar ist an mehreren Beteiligungsgesellschaften beteiligt. Die Beitritte sind über mehrere Jahre hinweg mal einzeln und mal gemeinsam erfolgt. Nun stirbt der Ehemann und die Frau erbt seine Anteile. Richtig mit Sterbeurkunde und Erbschein. Nicht zu vergessen die Erbschaftsteuer. Der Treuhänder verlangt nun zur Umschreibung des Anteils die Identifizierung der Ehefrau gemäß Geldwäschegesetz. Das wäre schon eine raffinierte und zugleich perfide Geldwäschemethode: Da heiraten die Leute einfach, leben 40 Jahre zusammen, bis einer stirbt ... und schon ergibt sich durch Vererbung die Gelegenheit zur Geldwäsche ...!? Wie krank muss man sein, um sich so etwas auszudenken?
Weiteres Beispiel
Ein Anleger beteiligt sich an einem geschlossenen Fonds. Er wird ordnungsgemäß identifiziert, der Beitritt wird vom Treuhänder angenommen. Der Anleger überweist seine Beteiligungssumme an den Treuhänder. Alles scheint klar. Nicht doch! Ca. 4 Wochen später kommt eine Nachricht von der Treuhandgesellschaft: „Der Anleger hat die Beteiligungssumme von einem Konto überwiesen, das auf ihn und seine Ehefrau lautet. Deshalb muss nun auch sie noch nach dem Geldwäschegesetz identifiziert werden." Macht ja nichts - entweder die Anleger oder ich als Vermittler fahren gern eben noch einmal 50 Kilometer einfache Strecke, um schnell mal eine Kopie des Ausweises der Frau zu machen.
In einem gleichgelagerten Fall hatte ein Ehepaar über uns bereits über 30 Beteiligungen gezeichnet. Alle unter derselben Steuernummer, die auch diesmal angegeben wurde. Über ein Konto, das beide seit Jahrzehnten besitzen. Jetzt erstmals, aus heiterem Himmel, muss der Ehepartner zusätzlich identifiziert werden. Da fehlt nur noch das Stepptänzchen vor der Behörde, um die Narren zu erbauen, denen solch ein Unsinn einfällt.
Wie gesagt - Bekämpfung von Geldwäsche ist nötig und richtig! Aber Spürhunde, die sich mit derartigem Mist die Nase vernebeln, werden kaum die wirklich wichtigen Spuren finden. Aber uns und unseren Anlegern das Leben schwer machen. So werden aus Nützlingen dann leicht Schädlinge.
Ich meine, wir sollten den Kaiser möglichst frühzeitig, im Sommer, auf sein Bekleidungsproblem hinweisen. Vielleicht wird er uns sogar dafür dankbar sein, wenn er im Winter nicht frieren muss.





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